Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MERKUR SPIELBANKEN NRW GmbH, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg (Handelsregister Duisburg HRB 19356, USt-IdNr. DE 811290423), und den Besuchern der Spielbank Aachen, Krefelder Straße 205, 52070 Aachen. Die Geschäftsführung erfolgt durch David Schnabel, Björn Hohlt und Sven Fork.

Der Spielbetrieb erfolgt auf Basis der staatlichen Konzession des Landes Nordrhein-Westfalen. Ergänzende Regelungen ergeben sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag, landesrechtlichen Verordnungen, Spielerschutzbestimmungen, Regelungen zu Spielsperren und den genehmigten Spielordnungen.

2. Zutrittsvoraussetzungen

2.1. Mindestalter und Identitätsnachweis

Der Zutritt ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Beim Eintritt ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Andere Dokumente wie elektronische Aufenthaltstitel ohne Reisepass, Führerscheine, Dienst-, Studenten- oder Presseausweise sowie Kreditkarten werden als Identitätsnachweis nicht akzeptiert.

Ab dem 1. Januar 2026 ist auch für Inhaber einer M-Card bei jedem ersten Besuch im Kalenderjahr die Vorlage des physischen Personalausweises erforderlich.

2.2. Eintrittskarten und Gebühren

Zutritt zu den Spielbereichen ist ausschließlich mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Für Gäste ohne M-Card beträgt die Eintrittsgebühr 5 Euro. Ohne gültige Eintrittskarte ist der Zugang zu den Spielsalons untersagt.

2.3. Kleiderordnung

Es gilt die Kleiderregel “Kommen Sie, wie Sie sind”, wobei die Kleidung sauber und gepflegt sein muss. Kleidung mit Strand-, Bade- oder Fitnesscharakter ist nicht zugelassen. Jacken, größere Handtaschen und Kopfbedeckungen sind vor Betreten des Spielbereichs an der Garderobe abzugeben.

3. Öffnungszeiten und Schließtage

Die Spielbank bleibt an folgenden gesetzlichen Feiertagen geschlossen: Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Heiligabend und Weihnachtstag. Die täglichen Spielzeiten werden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden festgelegt. Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten sind vor Ort und unter www.merkur-spielbanken.de verfügbar.

4. Hausordnung

4.1. Verhaltensregeln

Besucher sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Diese regelt unter anderem die Teilnahme an den Glücksspielangeboten der Spielbank. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ist verbindlich.

4.2. Haftungsausschluss

Eine Haftung der Spielbank besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie den Verlust von Wertgegenständen im Besitz der Gäste übernimmt die Spielbank keine Haftung.

5. Spielbetrieb und Spielregeln

5.1. Spielangebot

Das Angebot umfasst klassische Tischspiele und elektronische Spielgeräte. Teilnahme am Spiel setzt die Kenntnis und Anerkennung der jeweiligen Spielregeln voraus. Diese sind vor Ort verfügbar.

5.2. Mindesteinsätze

Für einzelne Spiele gelten festgelegte Mindesteinsätze. Änderungen der Mindesteinsätze werden vor Ort bekanntgegeben.

5.3. Spielmarken und Auszahlungen

Spielmarken (Jetons) und Tickets aus Sonderaktionen sind nicht in Bargeld umtauschbar. Auszahlungen von Gewinnen erfolgen nach den gültigen Spielregeln und Auszahlungsmodalitäten.

6. Spielerschutz und Spielsperren

6.1. Selbstsperre und Fremdsperre

Gäste sowie deren Angehörige können eine Spielsperre beantragen. Anträge sind persönlich vor Ort, schriftlich oder per E-Mail an [email protected] bzw. postalisch an MERKUR SPIELBANKEN NRW GmbH, Bereich Spielerschutz, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg einzureichen. Entsprechende Formulare sind unter www.merkur-spielbanken.de/spielerschutz/ abrufbar.

6.2. OASIS-System

Die Spielbank ist an das OASIS-Sperrsystem angeschlossen. Bei jedem Eintritt erfolgt ein Abgleich mit der OASIS-Datenbank. Personen mit aktiver Spielsperre erhalten keinen Zutritt.

6.3. Beratungs- und Informationsangebote

Eine kostenfreie Beratungs- und Informationshotline ist unter 0800 077 66 11 erreichbar (Montag bis Freitag, 10:00-16:00 Uhr), betrieben durch die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW. Weitere Informationen zu Suchtrisiken sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (0800 1372700) oder unter www.merkur-spielbanken.de verfügbar.

7. Datenschutz und Identitätsprüfung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Zwecke sind die Altersverifikation, die Überprüfung von Spielsperren und die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorschriften. Ausführliche Informationen zum Datenschutz sind in einer separaten Datenschutzerklärung dargestellt.

8. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Die MERKUR SPIELBANKEN NRW GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden vor Ort und unter www.merkur-spielbanken.de veröffentlicht. Mit Betreten der Spielbank nach Inkrafttreten geänderter Bedingungen wird die Zustimmung des Besuchers zu den aktualisierten Regelungen vorausgesetzt.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

10. Kontakt

MERKUR SPIELBANKEN NRW GmbH

Landfermannstraße 6

47051 Duisburg

E-Mail: [email protected]

Website: casinoaachende.com

Spielbank Aachen

Krefelder Straße 205

52070 Aachen